Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Schuljahr: Das Schuljahr wird in zwei Semester analog der
Volksschule aufgeteilt. Die Ferien und offiziellen Feiertage entsprechen
denjenigen der öffentlichen Schulen.
2. Stundenplan/Unterrichtsort: Bei der Festsetzung der Unterrichtszeiten
werden die Wünsche der Schülerinnen und Schüler betreffend Zeit und Ort
berücksichtigt, sofern sie innerhalb der Möglichkeiten der Lehrperson und der
Schule liegen. Bei der Einteilung wird auf den Stundenplan der Volksschule
Rücksicht genommen.
Der Unterricht findet
in den Musikschulräumen der Trägergemeinden statt. Es besteht kein Anspruch auf
Unterricht an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit. Dies ist abhängig
von den Räumlichkeiten sowie der Möglichkeiten der Lehrperson.
3. Anmeldung: Anmelden an der Musikschule Leimental können sich
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in einer der vier Trägergemeinden gemäss
den Definitionen unseres Bildungsangebotes (siehe Homepage) bis zum 20.
Altersjahr. Anmeldungen über das Anmeldeformular auf der Webseite nimmt das
Sekretariat jeweils bis 15. November (Januar bis Juli) beziehungsweise 15. Mai
(August bis Januar) entgegen.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet
zum Besuch des Unterrichts sowie zur Zahlung des Schulgeldes. Bei Fächern mit
grossem Andrang kann eine Warteliste entstehen.
Wünsche in Bezug auf die Wahl
der Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Anmeldung wird vom
Sekretariat schriftlich bestätigt, ebenso die Zuteilung der Lehrperson. Diese
nimmt bei Erstanmeldung mit den Erziehungsberechtigten vor Semesterbeginn
Kontakt auf und informiert sie bezüglich Instrumentenmiete/-kauf,
Unterrichtsmaterial und Ablauf der Stundeneinteilung.
Ohne Abmeldung verlängert
sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Semester.
4. Abmeldung: Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. November
(Frühlingssemester) respektive 15. Mai (Herbstsemester) an das Sekretariat zu richten.
Die Abmeldung wird schriftlich bestätigt. Ein Unterrichtsabbruch während des
Semesters ist nicht möglich.
5. Schulgeld: Für den Unterricht wird ein Schulgeld gemäss aktueller
Preisliste erhoben. Diese ist auf der Homepage ersichtlich. Die Zahlungspflicht
besteht solange keine Abmeldung innerhalb der Frist erfolgt ist.
6. Reduktion des Schulgeldes: Die Wohngemeinde
gewährt auf Antrag eine einkommens- und vermögensabhängige Reduktion des
Schulgeldes. Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die Bedingungen.
7. Absenzen: Wer eine Unterrichtsstunde absagen muss, meldet dies der Lehrperson.
Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, von Schüler/innen abgesagte Lektionen
nachzuholen.
Falls ein Unfall oder eine Krankheit das Spielen des Instrumentes
verunmöglicht, ist der Unterricht trotzdem zu besuchen. In diesem Fall wird die
Lehrperson den Unterricht so gestalten, dass die Bereiche Gehörbildung,
allgemeine Musiklehre oder Musikgeschichte behandelt werden. Bei längerer
Krankheit (mindestens vier Wochen) kann eine Rückerstattung des Schulgeldes
unter Vorlage eines Arztzeugnisses beantragt werden.
Bei Abwesenheit der
Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall wird ab der zweiten Woche eine
Stellvertretung eingesetzt oder das Schulgeld zurückerstattet.
8. Beschwerden: Beschwerdeinstanz gegen Entscheide von Lehrpersonen ist
die Schulleitung. Beschwerden gegen Entscheide des Schulleiters sind an den
Schulrat zu richten. Entscheide des Schulrats können beim Regierungsrat
angefochten werden (eventuell kostenpflichtig).
9. Fotos: Bilder und Videos von Anlässen können von der Schule für die
Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.